Pflegeleistungen nach KVG
Pflichtleistungen der Krankenversicherung
- Abklärung / Beratung: CHF 76.90 pro Stunde (von KVG übernommen)
- Behandlungspflege: CHF 63.00 pro Stunde (von KVG übernommen)
- Grundpflege: CHF 52.60 pro Stunde (von KVG übernommen)
Die Krankenversicherer übernehmen gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) im Rahmen ihrer Leistungspflicht die oben aufgeführten Leistungen, wenn eine ärztliche Anordnung vorliegt. Sie werden durch die Krankenkassen übernommen, abzüglich 10% Selbstbehalt.
Pflegeleistungen werden in Einheiten à 5 Minuten verrechnet. Die Minimaleinsatzzeit beträgt 10 Minuten.
Patientenbeteiligung an Pflegeleistungen
Die Patientenbeteiligung betrifft alle Personen ab 65 Jahren unabhängig vom steuerbaren Einkommen und Vermögen. Diese beträgt CHF 15.35 pro Stunde. Der Betrag wird nur für die erste Pflegestunde pro Tag verrechnet und bei weniger als einer Stunde erfolgt sie pro rata.
Hilflosenentschädigung
Eine Person gilt als hilflos, wenn sie wegen der Beeinträchtigung der Gesundheit für alltägliche Lebensverrichtungen (Ankleiden, Auskleiden, Aufstehen, Absitzen, Essen usw.) dauernd der Hilfe Dritter oder der persönlichen Überwachung bedarf.
https://www.ahv-iv.ch/de/Sozialversicherungen/Invalidenversicherung-IV/Hilflosenentsch%C3%A4digung#qa-1234
Kundinnen und Kunden ausserhalb unseres Perimeters / Kanton
- Auf Anfrage
Hauswirtschaftliche Leistungen
- Haushaltsarbeiten: CHF 44.00 pro Stunde
- Hauswirtschat mit Spezialtarif: CHF 55.00 pro Stunde (z.B. Fenster reinigen, Frühlingsputz)
- Pro Tag wird eine Wegpauschale von CHF 5.00 verrechnet, unabhängig von der Anzahl Einsätze.
- Bei tiefem Einkommen besteht evtl. ein Anrecht auf Ergänzungsleistungen. Wir helfen Ihnen gerne bei der Abklärung. Ergänzungsleistungen (akbern.ch)
- Wegpauschale: CHF 5.00
In der Regel werden diese Leistungen vom Kunden selbst bezahlt. Die Krankenpflege-Zusatzversicherung übernimmt zu einem gewissen Grad ärztlich verordnete, hauswirtschaftliche Leistungen.
Zusatzleistungen
Fusspflege / Pediküre / Maniküre
- Pediküre / Maniküre: CHF 60.00 pro Stunde
- Fussreflexzonentherapie: CHF 60.00 pro Stunde
- Wegpauschale: CHF 5.00
Coiffeure
- Coiffure: Flyer Karin v4
- Wegpauschale: CHF 5.00
Administration
- Administrative Dienstleistungen: CHF 44.00 pro Stunde
- Dossier-Eröffnung: pauschal CHF 30.00
- Dossier-Eröffnung ausserkantonal: auf Anfrage
- Hilfe bei administrativen Arbeiten (behördliche Formulare): CHF 44.00 pro Stunde
- Wegpauschale: CHF 5.00
Begleitung, Betreuung und Entlastung
- Betreuung zu Hause: CHF 44.00 pro Stunde
- Sitzwachen: auf Anfrage
- 24-Stunden-Betreuung. auf Anfrage
- Rotkreuz-Rufknopf: pauschal 300.00 pro Monat für die Aufnahme auf der Erreichbarkeitsliste
- Wegpauschale: CHF 5.00
Abbestellung von Leistungen
Die SPITEX ist frühestmöglich über Verschiebungen oder Absagen von Einsätzen zu informieren, spätestens jedoch wie folgt:
- Einsätze am Di / Mi / Do / Fr bis 12.00 Uhr des Vortages
- Einsätze am Sa / So / Mo bis am Freitag 12.00 Uhr
- Einsätze an Feiertagen bis 12.00 Uhr des vorangegangen Arbeitstagstages
Werden diese Termine nicht eingehalten, wird eine Absage-Pauschale von CHF 30.00 verrechnet.
Im Falle eines Spitaleintritts oder bei Todesfällen erfolgt keine Verrechnung.